Die Friedensdenkschrift 2025 der EKD - eine Einführung

Die Friedensdenkschrift 2025 der EKD - eine Einführung

Die Friedensdenkschrift 2025 der EKD - eine Einführung

# Frieden

Die Friedensdenkschrift 2025 der EKD - eine Einführung

von Christof Hartge.

Im November des vergangenen Jahres hat die Ratsvorsitzende, Kirsten Fehrs, die neue Friedensdenkschrift der EKD vorgestellt. Sie schreibt einleitend, es handele sich um eine „weiterentwickelte friedensethische Akzentsetzung der Evangelischen Kirche.[1] 

Am Schluss meiner Einführung möchte auf diese Einschätzung zurückkommen. Jetzt möchte ich wesentliche Gedanken skizzieren. Ich konzentriere dabei auf die Absätze, die eine wesentliche Veränderung gegenüber dem bisher Gedachten bringen.

 Zunächst: die friedensethischen Positionierungen der EKD sind bedeutsame Dokumente der Nachkriegsgeschichte:
Es begann 1957 mit den Heidelberger Thesen. Diese Thesen sind der Versuch, ein nicht zu lösenden Widerspruch zu lösen: Erstens: Besitz von Atomwaffen und Androhung ihres Gebrauchs sind nicht zu rechtfertigen. Zweitens: Eine einseitige Abrüstung oder Verzicht der Androhung ihres Gebrauchs ist nach Lage der Dinge 1957 auch nicht zu rechtfertigen. Aus diesem Widerspruch wird ein komplementärer Ansatz formuliert: „Wir müssen versuchen, die verschiedenen, im Dilemma der Atomwaffen getroffenen Entscheidungen als komplementäres Verhalten zu verstehen.“[2] 

Die Denkfigur  der Komplementarität entstammt der Physik, also derjenigen Wissenschaft, die den wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Atombombe geleistet hatte. Komplementarität besagt, dass sich zwei widersprechende Aussagen dennoch beide wahr sein können. Die Ausbreitung des Lichts wird beispielsweise richtig als Teilchenstrom beschrieben. Andererseits gibt es andere Eigenschaften des Lichts, die nur den Schluss zulassen, dass Licht sich wellenförmig ausbreitet. Solange die Physik hier keine einheitliche Anschauung hat, bleibt es bei zwei komplementären Aussagen: Sie widersprechen und ergänzen sich zugleich.

Analog wird in These VI formuliert: „Wir müssen versuchen, die verschiedenen, im Dilemma der Atomwaffen getroffenen Entscheidungen als komplementäres Verhalten zu verstehen.“[3]

1981 erschien auf dem Höhepunkt der Friedensbewegung in West- und Ostdeutschland und vor dem Hintergrund des Nato-Doppelbeschlusses eine neue Friedensdenkschrift. Ihr Titel: „Frieden wahren fördern und erneuern“. Es heißt dort einleitend: „Die Kammer gelangte zu der Überzeugung, daß eine Begrenzung des Wettrüstens und neue Anstrengungen für eine Abrüstung  notwendig sind.  Sie erkannte aber auch die Schwierigkeiten, eine Rüstungsbegrenzung zu verwirklichen, wenn das militärische Gleichgewicht der Kräfte gewahrt bleiben soll.“[4]

Mit der Denkschrift von 2007 kündigt bereits der Titel ein neues Konzept an. In bewussten Gegensatz zum historischen Konzept des „Gerechten Krieges“ wurde das Leitbild des „Gerechten Friedens“ entwickelt. Es ist auch in der jetzigen Denkschrift von 2025 maßgeblich und in dieser überarbeiteten Version stelle ich es jetzt vor:

Der Grundsatz lautet: „Wenn du Frieden willst bereite den Frieden vor.“ Das ist eine bewusste Parodierung einer lateinischen Sentenz, die lautet: Si vis pacem, para bellum: „Wenn Du Frieden willst, bereite den Krieg vor“. Also wird daraus: Si vis pacem, para pacem!

Was also muss geschehen, damit nicht der Krieg, sondern der Frieden vorbereitet wird? Nach der Denkschrift 2025:

1. Schutz vor Gewalt: „Die Dimension des Schutzes vor Gewalt umfasst nicht nur den Schutz individueller körperlicher Unversehrtheit, sondern schließt ausdrücklich auch die Wahrung des staatlichen Gewaltmonopols und der territorialen Integrität von Staaten ein.“[5]

2. Förderung von Freiheit: „Eine freiheitliche Friedensordnung lebt davon, dass Menschen sich ihrer Freiheit bewusst sind, sie verantwortlich gebrauchen und bereit sind, andere in ihrer Freiheit anzuerkennen. Kurz: Es gilt, Freiheit in der Gemeinschaft zu gestalten.“[6]

3. Abbau von Not: Abbau von Not wird als eine Frage von ausgelichender Gerechtigkeit formuliert:  „Abbau von Ungleichheiten berührt die Frage nach den strukturellen Voraussetzungen eines gerechten Zusammenlebens ebenso wie diejenige nach den globalen ökonomischen Machtasymmetrien, die Armut, Ausgrenzung und ökologische Zerstörung begünstigen.“[7]

4. Friedensfördern der Umgang mit Pluralität: „Friedensfördern der Umgang mit Pluralität orientiert sich inhaltlich an dem Ziel eines gedeihlichen Zusammenlebens möglichst aller Menschen als Freie und Gleiche. Er fasst Freiheit nicht nur als die Abwesenheit von Zwang, sondern als eine Freiheit in Beziehungen …“[8]

Dieser gerechte Frieden in vier Dimensionen entwirft ein Leitbild, das Frieden biblisch angemessen nicht bloß als Abwesenheit von Krieg beschreibt,  sondern auf das Wohlergehen der Menschen und der Schöpfung zielt.

Allerdings war in der ursprünglichen Konzeption von 2007 nicht thematisiert worden, in welchem Maße ein solcher Friede realisiert werden kann und ob es eine Reihenfolge der vier Ziele gibt. Hier trifft die aktuelle Friedensdenkschrift eine Festlegung:

„Die Erfahrungen der letzten knapp zwei Jahrzehnte führen zu der grundlegenden These, dass der Schutz vor Gewalt unabdingbare Voraussetzung für umfassende Friedensprozesse ist – und damit für Freiheitsförderung und Abbau von Ungleichheiten sowie den friedensfördernden Umgang mit Pluralität.“[9]

Bestenfalls geschieht der Schutz vor Gewalt durch zivile Mittel, in manchen Fällen ist aber Gegengewalt nötig. Die Friedensdenkschrift zitiert hier die Barmer Theologische Erklärung: „… dass es die Aufgabe des Staates sei, „unter Androhung und Anwendung von Gewalt in der noch nicht erlösten Welt für Recht und Frieden zu sorgen“.[10]

Wenn das so ist, dann muss es auch legitime Gründe für eine militärische Gewaltanwendung geben. Dafür zieht die Friedensdenkschrift nun doch die klassische Lehre vom Gerechten Krieg heran. Sie besagt folgendes:

1. Es gibt einen legitimen Grund: Schutz vor dem Recht des Stärkeren.

2. Es gibt eine legitime Autorität: Sie allein darf rechtserhaltende Gewalt androhen oder ausüben.

3. Gewalt wird in der richtige Absicht ausgeübt: Sie muss rechtserhaltend sein.

4. es ist das äußerste Mittel: Alle anderen Möglichkeiten sind ausgeschöpft oder stehen nicht zur Verfügung.

5. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: die Gegengewalt darf kein größeres Übel nach sich ziehen.

Diese fünf Begründungen kommen nur gemeinsam zur Geltung, dass heißt: Wenn auch nur eine Begründung nicht gegeben ist, handelt es sich um illegitime Gewaltanwendung.

Dass es legitime Gewaltanwendung gibt, ist eine Folge davon, dass ihm schuldbehaftetes Verhalten vorausgeht. Um das Unrecht nicht noch größer werden zu lassen, wird Gewalt angedroht und im Einzelfall auch ausgeübt.

Die Entscheidung über die Ausübung von rechtserhaltender Gewalt folgt aus einer Abwägung zwischen dem 5. Gebot „Du sollst nicht töten“ und dem Gebot der Nächstenliebe. Ich kann zwar für mich selbst entscheiden Gewalt widerstandslos zu erdulden, aber ich kann mich nicht der Aufgabe entziehen meinen Nächsten zu schützen, wenn es in meinen Möglichkeiten steht.

„Deshalb gilt nach der Friedensdenkschrift: „Als universale politische Ethik lässt sich der Pazifismus des kategorischen Gewaltverzichts ethisch nicht legitimieren.“[11]

Obwohl legitim und notwendig, entsteht durch die Ausübung von Gewalt  neue Schuld. Unter anderem dieser Zusammenhang heißt Sünde.

Wer aber macht sich schuldig, der Soldat, die Polizistin? Die Friedensdenkschrift trifft zu folgende Feststellung:

„Wer im Rahmen der Rechtsordnung und nach sorgsamer Gewissensabwägung handelt, ist moralisch und rechtlich ohne Schuld. Das bedeutet jedoch nicht, auch gegenüber Gottes Gebot ohne Schuld zu sein.“[12]

Ich füge hier jetzt einige Gedanken hinzu, die nicht in der Denkschrift stehen, aber für mich notwendiger Weise folgen: Schuld gegenüber Gottes Gebot kann im Falle stattlich legitimierter Gewalt unmöglich bei einem Individuum allein belassen werden, denn er oder sie handelte in einem für legitim gehaltenen Auftrag einer Gemeinschaft. Die Gemeinschaft sollte mit ihm und für ihn das eintreten was geschehen ist.

Noch etwas kommt hinzu: Die Geschichte der Kriege lehrt, dass weder die Motivlage so klar ist, noch ein Kriegsführung so eindeutig den Kriterien der rechtserhalten Gewalt folgt und schließlich auch beim Friedensschluss keineswegs der Gerechtigkeit umfassend Genüge getan werden kann. Es wird an dieser Stelle eine Ungenügen bleiben.

An dieser Stelle endet das menschliche Bemühen um Gerechtigkeit durch Recht und Gericht in einer Aporie und das Vertrauen auf Gottes Gerechtigkeit wird eine existentielle Notwendigkeit.

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Ich komme zum Schluss: Kirsten Fehrs meint es handele sich bei der neuen Friedensdenkschrift „weiterentwickelte friedensethische Akzentsetzung der Evangelischen Kirche“. So kann man es sehen und ich nehme an, die Betonung der Kontinuität sollte auch helfen, dass die Friedensdenkschrift in einer von starken pazifistischen Traditionen geprägten Kirche annehmbar wird.

Es hat aber genauso sein Recht von einer Umkehr zu reden, die dadurch notwendig wurde, dass für selbstverständlich gehaltene Sicherheiten wegbrechen.

Wir als Verantwortliche für unsere Kirche müssen allerdings auch zur Kenntnis, dass diese Umkehr hätte früher erfolgen können und müssen.

Im Jahr 1999 provozierte Russland den 2. Tschetschenienkrieg. Im Jahr 2007, eben als die damalige Denkschrift veröffentlicht wurde, hatte Putin auf der Münchner Sicherheitskonferenz explizit gesagt, was er vorhatte, nämlich eine „multipolare Weltordnung“ zu errichten. 2008 folgte der Krieg in Georgien. 2014 Annexion der Krim und Beginn des Kriegs in der Ukraine. 2016 die bombardierte die russische Luftwaffe die Altstadt und die Krankenhäuser von Aleppo. 2019 veröffentlicht die EKD eine Kundgebung von der Dresdener Synode zum Friedenhandeln der Kirche, die von allen diesen Vorgängen keine Kenntnis nimmt. 2022 beginnt der Feldzug, der die Eroberung der Ukraine zum Ziel hatte und nun schon fast vier Jahre dauert.

Immerhin ist anzuerkennen, dass die Friedensdenkschrift von 2025 diesen schrecklichen Geschehnissen Rechnung trägt. Sie tut dies in sehr differenzierter Weise, sie gibt Hoffnung auf einen Gerechten Frieden nicht auf, sondern gründet und stärkt sie vielmehr.

Soweit meine Einführung zur neuen Denkschrift.

Ich danke für Eure Aufmerksamkeit.

[1] EKD: „Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick, Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen“ Leipzig 2025, S. 8., Abs. 2, im folgenden: EKD 2025

[2] „Heidelberger Thesen“ zitiert nach: EKD „Frieden wahren, fördern und erneuern“, Gütersloh 1981.

[3] „s. Anm 2.

[4] EKD „Frieden wahren, fördern und erneuern“, Gütersloh 1981, S. 11, Abs. 2

[5] EKD 2025, S. 37, Abs. 23

[6] EKD 2025, S. 39, Abs. 24

[7] EKD 2025, S. 39, Abs. 25

[8] EKD 2025, S. 43, Abs. 31

[9] EKD 2025, S. 49, Abs. 40

[10] EKD 2025, S. 56, Abs. 48

[11] EKD 2025, S. 34, Abs. 17

[12] EKD 2025, S. 57, Abs. 49

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